
Eine der Kernkompetenzen von KKP Köning & Partner liegt im deutschen und internationalen Gesellschaftsrecht. Abgedeckt sind sowohl der Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts als auch des Personengesellschaftsrechts. Wir bieten effiziente und schnelle Lösungen von der Neugründung einer Gesellschaft über die Behandlung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen in jeder Phase einer Gesellschaft bis hin zur Auflösung der Gesellschaft. Schwerpunktmäßig befassen wir uns insbesondere mit der umfassenden rechtlichen Betreuung von Immobilienfondsgesellschaften. Weitere Schwerpunkte bilden die rechtliche Begleitung von Sanierungskonzepten und -maßnahmen, Unternehmenskäufen und -verkäufen, Um- und Restrukturierungsmaßnahmen im Gesellschaftsverbund und bei Umwandlungen von Gesellschaften.

Sowohl offene und geschlossene Immobilienfonds als auch die Initiatoren eines Fonds und/oder die daran beteiligten Gesellschafter finden bei uns den richtigen Ansprechpartner, wenn es um qualifizierte rechtliche und/oder wirtschaftliche Beratung sowie um die optimale Ausschöpfung steuerlicher Vorteile geht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind zentrale Erfolgsfaktoren gewährleistet, unabhängig davon, ob es sich um einen „gesunden“ Fonds oder einen Fonds in Sanierung oder Auflösung handelt. Kompetente und vertrauenswürdige Rechtsanwälte und Steuerberater erarbeiten die beste Lösung.

Über ausgewiesene Expertise verfügt KKP Köning & Partner in Fragen des Erwerbs, des Verkaufs sowie der Finanzierung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Portfolios. Wir liefern die rechtliche Due Diligence, entwerfen den ersten Kaufvertragsentwurf sowie ggfs. ein verbindliches LOI, begleiten Sie als Mandat bis zur kaufvertraglichen Vollendung bzw. finalen Kaufvertragsversion und setzten uns in der notariellen Beurkundung für Sie ein. Auch danach lösen wir zuverlässig alle Probleme, die der Vollzug des Kaufvertrages oder die erworbene Immobilie mit sich bringen kann. Qualifiziertes Know-How bietet KKP Köning & Partner ferner auf den Gebieten des Makler- und Bauträgerrechts, des privaten Bau- und Baubetreuungsrechts, des gesamten Architekten- und Ingenieurrechts, des gewerblichen und privaten Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.

Kompetenz durch Erfahrung und permanente Weiterbildung - diesem Qualitätsanspruch gemäß beraten wir in allen Belangen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Versierte und renommierte Spezialisten unserer Kanzlei lösen auch steuerliche Probleme ungewöhnlicher Art. In komplexen Fällen bilden wir dazu interdisziplinäre Teams aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. Unsere Steuerabteilung erstellt Jahresabschlüsse und berät bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Unternehmensstrukturen. Wir beraten individuell. Aus den oft langjährigen Beziehungen der einzelnen Berater zu unseren Mandanten resultiert eine gute Kenntnis der jeweiligen steuerlichen Historie. Auch neue Sachverhalte werden zügig, effizient und individuell auf den Mandanten zugeschnitten bearbeitet.

Wir beraten und vertreten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - sowohl
in Einzelpraxis als auch in den verschiedensten Formen von
Berufsausübungsgemeinschaften und ärztlichen Kooperationen. Wir
gestalten individuell auf Sie als Mandanten zugeschnittene
gesellschaftsrechtliche Verträge für Praxen, über-/örtliche
Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und
Kooperationsgemeinschaften. Zudem begleiten wir Sie u.a. bei der
Praxisabgabe und/oder der Praxisübernahme und stehen Ihnen bspw. bei
der Abwehr von Arzneimittel- und Heilmittelregressen sowie bei der
rechtlichen Vertretung in Plausibilitätsprüfungen mit unseren
Kooperationspartnern auf dem Gebiet der Arztabrechnung zur Seite. Auch
bei der Verhandlung und Umsetzung von Verträgen zur Integrierten
Versorgung mit den Krankenkassen profitieren unsere Mandanten von
unserem umfassenden Know-How und jahrelanger fachspezifischer
Praxiserfahrung. Kurz und gut: wir sind Ihr Partner in allen Fragen des
Medizinrechts!